Mit Ihrem Nachlass Gutes bewirken – heimatlose Tiere über das eigene Leben hinaus unterstützen
Mit Ihrem Nachlass Gutes bewirken – Tieren über das eigene Leben hinaus helfen
Viele Menschen wünschen sich, etwas Bleibendes zu hinterlassen.
Wenn Ihnen Tiere am Herzen liegen, können Sie das Tierheim Erlangen in Ihrem Testament bedenken.
Mit einer Erbschaft oder einem Vermächtnis helfen Sie uns, auch künftig Tiere in Not aufzunehmen, liebevoll zu versorgen und ihnen ein neues Zuhause zu schenken.
So kann aus dem, was Sie hinterlassen, für viele Tiere ein neuer Anfang werden.
Ein Testament ist eine sehr persönliche Entscheidung.
Es gibt Ihnen die Möglichkeit, selbst zu bestimmen, was mit Ihrem Vermögen geschehen soll.
Als gemeinnütziger Verein ist das Tierheim Erlangen von der Erbschaftsteuer befreit.
Ihre Zuwendung kommt daher in voller Höhe unserer Tierschutzarbeit zugute.
Mit Ihrem letzten Willen schenken Sie Tieren in Not etwas, das bleibt:
Fürsorge, Schutz und die Chance auf ein liebevolles Zuhause.
Wir beantworten die wichtigsten Fragen rund um dieses Thema:
Wie verfasse ich ein rechtsgültiges Testament?
Ein privatschriftliches Testament muss in Deutschland vollständig handschriftlich verfasst und am Ende mit Vor- und Nachnamen unterschrieben werden. Ort und Datum sollten ebenfalls angegeben werden. Ein am Computer geschriebener und lediglich unterschriebener Text genügt nicht.
Formulieren Sie Ihren letzten Willen möglichst eindeutig. Wenn Sie unser Tierheim bedenken möchten, geben Sie bitte den vollständigen Vereinsnamen und möglichst auch die Anschrift an.
Wie bewahre ich mein Testament auf?
Ihr Testament sollte so verwahrt werden, dass es im Erbfall sicher gefunden wird. Sie können es zu Hause an einem sicheren Ort aufbewahren. Noch mehr Sicherheit bietet die amtliche Verwahrung beim Nachlassgericht mit Registrierung im Zentralen Testamentsregister.
Wir sind gerne für Sie da
Wenn Sie darüber nachdenken, das Tierheim Erlangen in Ihrem Testament zu berücksichtigen, beantworten wir gerne Ihre Fragen zu den Möglichkeiten einer testamentarischen Zuwendung.
Für eine individuelle rechtliche oder steuerliche Beratung wenden Sie sich bitte an eine Notarin oder einen Notar beziehungsweise eine Fachanwältin oder einen Fachanwalt für Erbrecht.
